Der Elternrat

Der Elternrat wird von der Elternversammlung für ein Jahr gewählt und besteht aus 4 Personen.


Die Aufgaben der Elternrats sind:

1. Aufklärung bei Personalfragen

2. Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erzieherinnen fördern

3. Gartendienstpläne erstellen und auf deren Durchführung zu achten

4. Elternversammlungen und Feste zu organisieren und durchzuführen